Seit Februar 2025 verlangt der EU AI Act von allen Unternehmen, die KI einsetzen, ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden. Ab dem 2. August 2026 beginnen die Behörden mit der Durchsetzung. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, wen es betrifft, was tatsächlich verlangt wird — und was nicht.
Die KI-Schulungspflicht ergibt sich aus Artikel 4 des EU AI Act und gilt seit dem 2. Februar 2025. Sie verpflichtet Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen oder anbieten, für ausreichende KI-Kompetenz der damit arbeitenden Mitarbeitenden zu sorgen. Betroffen ist auch, wer lediglich Werkzeuge wie ChatGPT, KI-Übersetzung oder KI-gestütztes Recruiting nutzt. Ab dem 2. August 2026 beginnen die nationalen Marktüberwachungsbehörden mit der Durchsetzung.
Die Pflicht gilt bereits — neu ist ab August 2026 vor allem, dass Behörden sie aktiv prüfen können.
Die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt seitdem für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.
Die nationalen Marktüberwachungsbehörden nehmen ihre Tätigkeit auf. Ab diesem Zeitpunkt wird das Sanktionsregime des AI Act anwendbar.
KI-Kompetenz ist kein einmaliges Projekt. Neue Tools und neue Mitarbeitende erfordern regelmäßige Auffrischung und Dokumentation.
Rund um die KI-Schulungspflicht kursieren viele Halbwahrheiten. Das EU AI Office hat wesentliche Punkte klargestellt.
Der AI Act unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern. Für die meisten Unternehmen ist die Rolle als Betreiber entscheidend — und die entsteht schneller als gedacht.
Erfassen, welche KI-Werkzeuge im Unternehmen tatsächlich genutzt werden — auch inoffiziell.
Wer arbeitet wie intensiv mit KI? Daraus ergibt sich der jeweils angemessene Kompetenzgrad.
Grundlagen für alle, vertiefte Inhalte für intensive Nutzer und Führungskräfte.
Eine interne KI-Leitlinie regelt zulässige Nutzung, Datenschutz und Verantwortlichkeiten.
Teilnahmen, Inhalte und Termine festhalten — der Nachweis ist entscheidend.
Die wichtigsten Antworten für Unternehmen auf einen Blick.
Ab wann gilt die KI-Schulungspflicht?
Artikel 4 des EU AI Act gilt bereits seit dem 2. Februar 2025, ohne Übergangsfrist. Neu ist, dass ab dem 2. August 2026 die nationalen Marktüberwachungsbehörden mit der Durchsetzung beginnen.
Gilt das auch, wenn wir nur ChatGPT nutzen?
Ja. Wer ein KI-System unter eigener Verantwortung im Unternehmen einsetzt, gilt als Betreiber — das schließt allgemeine Assistenten wie ChatGPT oder Copilot ausdrücklich ein.
Betrifft die Pflicht auch kleine Unternehmen?
Ja. Der AI Act sieht keine generelle Ausnahme nach Unternehmensgröße vor. Der Umfang der Maßnahmen darf jedoch angemessen sein — für ein kleines Team genügt entsprechend weniger als für einen Konzern.
Brauchen wir ein Zertifikat oder einen Test?
Nein. Das EU AI Office hat klargestellt, dass weder eine Zertifizierung noch ein verpflichtender Wissenstest oder ein eigener KI-Beauftragter verlangt wird. Maßgeblich sind angemessene und dokumentierte Maßnahmen.
Drohen Bußgelder, wenn wir nichts tun?
Verstöße gegen Artikel 4 sind nicht unmittelbar mit eigenen Bußgeldern belegt. Der Bußgeldrahmen des AI Act knüpft an andere Pflichten an. KI-Kompetenz bleibt aber Teil der Organisationsverantwortung und wird bei Prüfungen und in Kundenverträgen zunehmend abgefragt.
Wer im Unternehmen muss geschult werden?
Alle Personen, die mit KI-Systemen arbeiten oder deren Ergebnisse verantworten. Der erforderliche Kompetenzgrad richtet sich nach Rolle, Vorkenntnissen und Einsatzkontext.
Wie umfangreich muss eine KI-Schulung sein?
Es gibt keinen vorgeschriebenen Stundenumfang. Entscheidend ist die Angemessenheit: Grundlagen für gelegentliche Nutzer, vertiefte Inhalte für Personen, die KI intensiv oder in sensiblen Bereichen einsetzen.
Wie weisen wir die KI-Kompetenz nach?
Durch nachvollziehbare Dokumentation: Schulungsinhalte, Teilnehmerlisten, Termine sowie eine interne KI-Richtlinie. Ein formales Zertifikat ist nicht erforderlich, erleichtert den Nachweis aber.
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